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Registrierung von werkzeugen


Ein weiterer außergewöhnlicher Service, der Herman dem Kunden bietet, ist die vollständige Befreiung von der Pflicht, Aufzeichnungen über den Kauf von Werkzeugen zu führen und zu "beweisen", ob die Werkzeuge noch unter Garantie stehen oder nicht.

Beim Kauf von Werkzeugen direkt in der Zentrale (HERMAN e-shop, HERMAN-Händler) muss der Kunde im Falle von Werkzeugreparaturen keine Garantiescheine, Quittungen oder Rechnungen vorlegen, und Herman übernimmt kostenlos die Verwaltung der Unterlagen jedes Werkzeugs.

 

 

Diese Möglichkeit wird vor allem von Kunden geschätzt, die eine wirtschaftliche Agenda am Hauptsitz ihres Unternehmens haben, aber die Werkzeuge auf einer Baustelle ausfallen, die vielleicht Hunderte von Kilometern entfernt ist, und es wäre zeitaufwändig, die notwendigen Dokumente zu liefern. Ganz zu schweigen davon, dass viele Menschen ihren Kaufbeleg einfach wegwerfen oder verlieren…

Wenn Sie das Werkzeug in einem Ladengeschäft von einem Vertragsverkäufer gekauft haben, führen wir keine Aufzeichnungen über das Datum des Verkaufs an den Endverbraucher. In diesem Fall müssen Sie, wenn Sie das Werkzeug zur Reparatur einschicken, den Kaufbeleg und die Garantiekarte beilegen.

Wenn Sie Ihre Werkzeuge jedoch innerhalb von 30 Tagen auf www.hermantools.de über das Registrierungsformular registrieren, übernehmen wir die Verwaltung der Registrierung für diese Werkzeuge. Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum, nicht mit der Registrierung. Bei Akku-Geräten müssen alle Bestandteile des Sets separat angemeldet werden (reines Werkzeug, Akkus, Ladegerät).


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